Für den Fall, dass der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil („Umgangsberechtigte/ Umgangsberechtigter“) aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, gibt es unser Angebot des Begleiteten Umgangs.
Der „begleitete Umgang“ ist eine vorübergehende Hilfe mit dem Ziel, die Eltern in Richtung einer selbständigen Gestaltung der Umgangsregelung zu unterstützen. Die zunehmende Verselbständigung wird beratend begleitet.
Sie dient der Anbahnung eines Umgangs und der psychologischen und pädagogischen Unterstützung der Umgangskontakte zum Schutz des Kindes.
Ein begleiteter Umgang ist eine Chance für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder. Er bietet die Möglichkeit, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herzustellen.